Fördermittel­service BAFA

Du weißt, was du sanieren willst - brauchst aber jemanden, der den Förderantrag richtig stellt? Bei Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik läuft die Förderung über das BAFA. Voraussetzung: Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte stellt den Antrag. Genau das übernehme ich - vollständig, korrekt und fristgerecht.

50 % Förderung (BEG EM) Antrag vor Beauftragung
ab 395 € Eigenanteil nach Förderung

Das übernehme ich für dich

  • Prüfung der Förderfähigkeit deiner Maßnahmen
  • Antragstellung beim BAFA
  • Technische Projektbeschreibung (TPB)
  • Technischer Projektnachweis (TPN) nach Umsetzung
  • Fristgerechte und vollständige Einreichung
  • Bestätigung der fachgerechten Umsetzung

So läuft’s ab

  1. Ich prüfe, welche deiner geplanten Maßnahmen förderfähig sind und welche Fördersätze gelten.

  2. Ich erstelle die technische Projektbeschreibung und stelle den Antrag beim BAFA - vor der Beauftragung der Handwerker.

  3. Nach der Förderzusage setzen deine Handwerksbetriebe die Maßnahmen um.

  4. Ich erstelle den technischen Projektnachweis und bestätige die fachgerechte Umsetzung - die Grundlage für die Auszahlung.

Preise & Förderung

GebäudetypGesamtpreisFachplanung & Baubegleitung sind im Rahmen BEG EM zu 50 % förderfähig. Der Gesamtbetrag wird in Vorleistung gezahlt, die Förderung nach Prüfung ausgezahlt.Förderung (BAFA)
Ein-/Zweifamilienhaus (Basispreis)790 €395 €395 €
je weitere Wohneinheit (ab der 3.)+ 150 €+ 75 €+ 75 €
Beispiel: 4 Wohneinheiten1.090 €545 €545 €
Vollmacht-Paket2+ 350 €+ 175 €+ 175 €
NichtwohngebäudeAuf Anfrage--

Fachplanung & Baubegleitung sind im Rahmen BEG EM zu 50 % förderfähig. Der Gesamtbetrag wird in Vorleistung gezahlt, die Förderung nach Prüfung ausgezahlt.

Auf Wunsch übernehme ich die administrative Abwicklung im BAFA-Online-Portal in deinem Namen (Vollmacht erforderlich) - von der Antragstellung bis zur Einreichung des Verwendungsnachweises nach Abschluss. Dieses Paket ist nur in Verbindung mit dem BAFA-Fördermittelservice buchbar und betrifft ausschließlich die Portalbedienung; die fachliche Abwicklung ist in den Förderpaketen enthalten.

Förderungen im Überblick

MAßNAHMEFörderquote
Dämmung (Fassade, Dach, Keller, oberste Geschossdecke)15 % · mit iSFP: erhöhte Kostengrenzen + 5 % Bonus auf den erweiterten Anteil
Fenstertausch15 % · mit iSFP: erhöhte Kostengrenzen + 5 % Bonus auf den erweiterten Anteil
Sonnenschutz15 % · mit iSFP: erhöhte Kostengrenzen + 5 % Bonus auf den erweiterten Anteil
Lüftungsanlage15 % · mit iSFP: erhöhte Kostengrenzen + 5 % Bonus auf den erweiterten Anteil
Heizungsoptimierung15 % · mit iSFP: erhöhte Kostengrenzen + 5 % Bonus auf den erweiterten Anteil
Worst-Performing-Building-Bonus (ab Q1/2027, nur Gebäudehülle, iSFP erforderlich)+ 5 %
Wärmepumpe / Heizungstausch30 % + Boni, bis 70/80 % (über KfW)

Förderfähige Ausgaben je Gebäude und Kalenderjahr: 30.000 € (erste WE) + 15.000 € je weitere WE (2.-6.); mit gewährtem iSFP-Bonus verdoppelt (60.000 € + 30.000 €). Fachplanung & Baubegleitung: 50 % Förderung auf max. 5.000 € Ausgaben bei EFH/ZFH (MFH: 2.000 €/WE, max. 20.000 €). · Stand: BEG-Richtlinien 17.07.2026.

Erst Antrag, dann Auftrag

Wichtig: Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor du Handwerker beauftragst. Sonst entfällt der Anspruch.

Häufige Fragen

Wann läuft die Förderung über das BAFA, wann über die KfW?

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Sonnenschutz) und an der Anlagentechnik (Lüftung, Heizungsoptimierung) laufen über das BAFA. Der Heizungstausch läuft über die KfW - dafür gibt es den separaten Fördermittelservice KfW.

Warum brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?

Das ist Fördervoraussetzung: Ein zugelassener Experte muss den Antrag stellen, die technische Projektbeschreibung erstellen und nach Abschluss die fachgerechte Umsetzung bestätigen. Ich bin in der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes gelistet.

Was passiert, wenn ich die Handwerker schon beauftragt habe?

Dann ist die Förderung für diese Maßnahme in der Regel verloren - der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt sein. Deshalb: erst Antrag, dann Auftrag. Im Zweifel vorher kurz anrufen.

Lohnt sich vorher ein iSFP?

Oft ja: Mit iSFP steigt der Fördersatz vieler Maßnahmen um 5 Prozentpunkte (ab 30.000 € Investitionsvolumen) und die förderfähigen Kosten verdoppeln sich - bei der ersten Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 €, bei weiteren von 15.000 auf 30.000 € je WE und Kalenderjahr.

David Thomas, Energieberater
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David Thomas

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