Fördermittelservice BAFA
Du weißt, was du sanieren willst - brauchst aber jemanden, der den Förderantrag richtig stellt? Bei Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik läuft die Förderung über das BAFA. Voraussetzung: Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte stellt den Antrag. Genau das übernehme ich - vollständig, korrekt und fristgerecht.
Das übernehme ich für dich
- Prüfung der Förderfähigkeit deiner Maßnahmen
- Antragstellung beim BAFA
- Technische Projektbeschreibung (TPB)
- Technischer Projektnachweis (TPN) nach Umsetzung
- Fristgerechte und vollständige Einreichung
- Bestätigung der fachgerechten Umsetzung
So läuft’s ab
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1 Förderfähigkeit prüfen
Ich prüfe, welche deiner geplanten Maßnahmen förderfähig sind und welche Fördersätze gelten.
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2 Antrag & TPB
Ich erstelle die technische Projektbeschreibung und stelle den Antrag beim BAFA - vor der Beauftragung der Handwerker.
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3 Umsetzung
Nach der Förderzusage setzen deine Handwerksbetriebe die Maßnahmen um.
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4 Nachweis & Auszahlung
Ich erstelle den technischen Projektnachweis und bestätige die fachgerechte Umsetzung - die Grundlage für die Auszahlung.
Preise & Förderung
| Gebäudetyp | Gesamtpreis | Fachplanung & Baubegleitung sind im Rahmen BEG EM zu 50 % förderfähig. Der Gesamtbetrag wird in Vorleistung gezahlt, die Förderung nach Prüfung ausgezahlt. | Förderung (BAFA) |
|---|---|---|---|
| Ein-/Zweifamilienhaus (Basispreis) | 790 € | 395 € | 395 € |
| je weitere Wohneinheit (ab der 3.) | + 150 € | + 75 € | + 75 € |
| Beispiel: 4 Wohneinheiten | 1.090 € | 545 € | 545 € |
| Vollmacht-Paket2 | + 350 € | + 175 € | + 175 € |
| Nichtwohngebäude | Auf Anfrage | - | - |
Fachplanung & Baubegleitung sind im Rahmen BEG EM zu 50 % förderfähig. Der Gesamtbetrag wird in Vorleistung gezahlt, die Förderung nach Prüfung ausgezahlt.
Auf Wunsch übernehme ich die administrative Abwicklung im BAFA-Online-Portal in deinem Namen (Vollmacht erforderlich) - von der Antragstellung bis zur Einreichung des Verwendungsnachweises nach Abschluss. Dieses Paket ist nur in Verbindung mit dem BAFA-Fördermittelservice buchbar und betrifft ausschließlich die Portalbedienung; die fachliche Abwicklung ist in den Förderpaketen enthalten.
Förderungen im Überblick
| MAßNAHME | Förderquote |
|---|---|
| Dämmung (Fassade, Dach, Keller, oberste Geschossdecke) | 15 % · mit iSFP: erhöhte Kostengrenzen + 5 % Bonus auf den erweiterten Anteil |
| Fenstertausch | 15 % · mit iSFP: erhöhte Kostengrenzen + 5 % Bonus auf den erweiterten Anteil |
| Sonnenschutz | 15 % · mit iSFP: erhöhte Kostengrenzen + 5 % Bonus auf den erweiterten Anteil |
| Lüftungsanlage | 15 % · mit iSFP: erhöhte Kostengrenzen + 5 % Bonus auf den erweiterten Anteil |
| Heizungsoptimierung | 15 % · mit iSFP: erhöhte Kostengrenzen + 5 % Bonus auf den erweiterten Anteil |
| Worst-Performing-Building-Bonus (ab Q1/2027, nur Gebäudehülle, iSFP erforderlich) | + 5 % |
| Wärmepumpe / Heizungstausch | 30 % + Boni, bis 70/80 % (über KfW) |
Förderfähige Ausgaben je Gebäude und Kalenderjahr: 30.000 € (erste WE) + 15.000 € je weitere WE (2.-6.); mit gewährtem iSFP-Bonus verdoppelt (60.000 € + 30.000 €). Fachplanung & Baubegleitung: 50 % Förderung auf max. 5.000 € Ausgaben bei EFH/ZFH (MFH: 2.000 €/WE, max. 20.000 €). · Stand: BEG-Richtlinien 17.07.2026.
Erst Antrag, dann Auftrag
Wichtig: Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor du Handwerker beauftragst. Sonst entfällt der Anspruch.
Häufige Fragen
Wann läuft die Förderung über das BAFA, wann über die KfW?
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Sonnenschutz) und an der Anlagentechnik (Lüftung, Heizungsoptimierung) laufen über das BAFA. Der Heizungstausch läuft über die KfW - dafür gibt es den separaten Fördermittelservice KfW.
Warum brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?
Das ist Fördervoraussetzung: Ein zugelassener Experte muss den Antrag stellen, die technische Projektbeschreibung erstellen und nach Abschluss die fachgerechte Umsetzung bestätigen. Ich bin in der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes gelistet.
Was passiert, wenn ich die Handwerker schon beauftragt habe?
Dann ist die Förderung für diese Maßnahme in der Regel verloren - der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt sein. Deshalb: erst Antrag, dann Auftrag. Im Zweifel vorher kurz anrufen.
Lohnt sich vorher ein iSFP?
Oft ja: Mit iSFP steigt der Fördersatz vieler Maßnahmen um 5 Prozentpunkte (ab 30.000 € Investitionsvolumen) und die förderfähigen Kosten verdoppeln sich - bei der ersten Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 €, bei weiteren von 15.000 auf 30.000 € je WE und Kalenderjahr.
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