Fördermittel­service KfW

Beim Heizungstausch übernehme ich Antrag, Nachweise und Abstimmung mit der KfW - von der Bestätigung zum Antrag (BzA) bis zur Bestätigung nach Durchführung (BnD). Möglich sind bis zu 70 % Förderung - bei geringem Einkommen bis zu 80 %.

50 % Förderung (BEG EM) bis zu 70/80 % Heizungsförderung möglich
ab 395 € Eigenanteil nach Förderung

Das übernehme ich für dich

  • KfW-Antragstellung & Begleitung des gesamten Prozesses
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) - die Fördervoraussetzung
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD)
  • Prüfung, welche Boni in deinem Fall zutreffen
  • Begleitung bis zur Auszahlung der Förderung

So läuft’s ab

  1. Ich prüfe, welche Förderbausteine in deinem Fall zutreffen - Grundförderung, Klimageschwindigkeits-, Effizienz- und Einkommensbonus.

  2. Ich erstelle die Bestätigung zum Antrag (BzA) - sie ist Fördervoraussetzung, du benötigst sie für den Antrag.

  3. Antrag bei der KfW, danach setzt dein Fachbetrieb den Heizungstausch um.

  4. Nach der Umsetzung erstelle ich die Bestätigung nach Durchführung - die Grundlage für die Auszahlung.

Preise & Förderung

GebäudetypGesamtpreisFachplanung & Baubegleitung sind im Rahmen BEG EM zu 50 % förderfähig. Der Gesamtbetrag wird in Vorleistung gezahlt, die Förderung nach Prüfung ausgezahlt.Förderung (KfW)
Ein-/Zweifamilienhaus (Basispreis)790 €395 €395 €
je weitere Wohneinheit (ab der 3.)+ 150 €+ 75 €+ 75 €
Beispiel: 4 Wohneinheiten1.090 €545 €545 €
NichtwohngebäudeAuf Anfrage--

Fachplanung & Baubegleitung sind im Rahmen BEG EM zu 50 % förderfähig. Der Gesamtbetrag wird in Vorleistung gezahlt, die Förderung nach Prüfung ausgezahlt.

Förderbausteine Heizungstausch

FörderbausteinFörderquote
Grundförderung30 %
Nur selbstnutzende Eigentümer, Nachweis Meldebescheinigung.16 % (Antrag bis 31.01.2027; danach halbjährlich −4 Prozentpunkte, entfällt ab 01.08.2028)
Mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt reduziert sich das anzusetzende Einkommen pauschal um 10.000 €. (nur selbstnutzende Eigentümer, selbstgenutzte WE)40 / 30 / 10 Prozentpunkte bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 / bis 40.000 / bis 50.000 €
Wertschöpfungs-Bonus (ab Q1/2027)15 % bei Wärmepumpen mit EU-Wertschöpfung
Obergrenze70 % (80 % bei Einkommen bis 30.000 €)

Förderfähige Kosten: 28.000 € für die erste WE (bei Antrag bis 31.01.2027, danach schrittweise sinkend) zzgl. 15.000 € je weitere WE (2.-6.). Einmalige Höchstgrenze pro Gebäude. Ergänzungskredit der KfW möglich. Stand: BEG-Richtlinien 17.07.2026.

Häufige Fragen

Welcher Heizungstausch wird gefördert?

Gefördert wird der Ersatz einer fossil betriebenen Heizung durch eine Wärmepumpe, Biomasseanlage oder Solarthermie (BEG EM, Maßnahme Heizung).

Wie komme ich auf bis zu 70 %?

Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus bis 16 % (Austausch alter Öl-/Gas-/Kohleheizungen; sinkt halbjährlich und entfällt ab August 2028) + Einkommens-Bonus bis 40 % (gestaffelt nach zu versteuerndem Einkommen bis 50.000 €; ein minderjähriges Kind reduziert das angesetzte Einkommen um 10.000 €). Gedeckelt bei 70 % - bzw. 80 % bei einem Einkommen bis 30.000 €. Welche Boni bei dir greifen, prüfe ich vorab.

Was ist die BzA und warum brauche ich sie?

Die Bestätigung zum Antrag ist das technische Dokument eines Energieeffizienz-Experten, das der KfW-Antrag voraussetzt. Ich erstelle sie für dich - ohne BzA keine Förderung, du benötigst sie für den Antrag.

David Thomas, Energieberater
Dein Ansprechpartner
David Thomas

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